Wichtige Hinweise zu Thema Urheberrecht / © Copyright !

(aus einem Artikel der Zeitschrift ‘CHIP’ | November 2001)

Ideen-Klau kommt teuer zu stehen.

Immer noch sehen viele Zeitgenossen fremde Webseiten als Selbstbedienungsladen für die eigene Homepage an. Doch das kann wirklich ins Geld gehen.

Jeder ambitionierte Homepage-Bastler steht irgendwann vor dieser Frage:
Mit welchen Bild - oder Textelementen kann ich meine Homepage aufwerten, ohne dabei gegen das Urheberrecht zu verstoßen?

Grundsätzlich gilt: Programme, Texte, Bilder, Grafiken, Musikstücke oder Datenbanken, die sich von fremden Webseiten downloaden lassen, sind urheberrechtlich geschützt. Für ihre Weiterverwertung ist die Erlaubnis des Urhebers erforderlich.
Ausnahme: Die Weiterverwendung dieser Web-Elemente ist ausdrücklich gestattet.

Wer den Namen des Urhebers nicht direkt auf der Webseite findet, sollte sich an den Site-Betreiber wenden. Bei Musiktiteln ist die (gebührenpflichtige) Erlaubnis der GEMA notwendig. Bilder, Fotografien und alles, was unter “bildende Kunst” fällt, kann der Künstler selbst, dessen Vertriebsgesellschaft oder VG Bild-Kunst freigeben.

Wer Software, Texte oder Datenbanken illegal kopiert, muss mit Konsequenzen rechnen.
Was im schlimmsten Fall passieren kann:

>Eine Unterlassungserklärung, meist begleitet von einer entsprechenden
Anwaltsrechnung, flattert ins Haus. Handelt es sich beim Streitfall eindeutig um Urheberrechtsklau, muß der Betroffene die Anwaltskosten tragen.

>Wer die Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, riskiert einen teuren Prozess.

>Der geschädigte Urheber kann jederzeit Schadensersatz fordern.Der Betrag liegt in
der Höhe des Honorarausfalls. Dazu kommt ein Aufschlag für die Kosten, die zur Verfolgung der Urheberrechtsverletzung angefallen sind.

> Der geschädigte Urheber kann zudem Strafanzeige stellen.Unwissenheit schützt dabei ebenso wenig vor Strafe wie die Rechtfertigung eines ertappten Sünders, für den Geschädigten “Werbung gemacht” zu haben.

(Quelle : Rechtsanwältin Heike Sommer)

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